Fluglärm

Es wird lauter durch die Südumfliegung

Flugroute 7 oder 5 und 13 // Stand: 21. Juli 2011: Das Umweltbundesamt (UBA) prüfte die neuen Flugrouten. Nach einem Pressebericht liegt die Prüfung nun dem Bundesjustizministerium zur Entscheidung vor. Zuvor hatte die Deutsche Flugsicherung (DFS) beantragt, erst Route 5, später Route 13 zu fliegen. Route 13 ist die leicht geänderte Route 7, ein Vorschlag der Fluglärmkommission.

Gegen die Südumfliegung hat die Gemeinde Trebur gemeinsam mit Groß-Gerau und Nauheim schriftlich ihre Bedenken in der Fluglärmkommission, beim UBA und dem Bundesverkehrsministerium vorgetragen. Von der Südumfliegung betroffene sind neben Städten und Kommunen in Hessen auch Städte und Kommunen in Rheinland Rheinlandpfalz.

   

 

Genehmigung der Südumfliegung durch Umweltbundesamt (8. August 2011) Da rollt einiges auf uns zu, die Verteilung des Fluglärms zu Lasten der südlich vom Flughafen gelegenen Kommunen sowie Teile von Rheinland-Pfalz lässt die Frage aufkommen, wer davon eigentlich profitiert. Denn die Hauptbegründung der DFS, mit Inbetriebnahme der neuen Nord-West-Landebahn gäbe es im Norden einen Sicherheitskonflikt mit durchstartenden Flugzeugen, greift im Süden genauso.

Schon im März wies die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) darauf hin, „dass das immer wieder vorgebrachte Argument, die Südumfliegung am ausgebauten Flughafen Frankfurt sei für die sichere Abwicklung des Flugverkehrs notwendig, einer an der Praxis ausgerichteten, tiefergehenden Analyse nicht Stand hält.“ (Quelle: Website der GDF). Die GDF beschreibt einen Konflikt im Süden so: „Die, das ist wohl als sicher anzusehen, stark genutzte Südumfliegung beinhaltet einen bewusst neu geschaffenen, für Fluglotsen wesentlich kritischeren Kollisionskurs. Ein solcher möglicher Kollisionskurs würde immer dann entstehen, wenn abfliegende Maschinen die Südumfliegung nutzen, aber gleichzeitig eine die Südbahn zur Landung anfliegende Maschine, aus welchen Gründen auch immer, durchstarten muss und vom Lotsen damit zwangsläufig in den anderen Verkehr wieder einzureihen ist. Diese in der Flugsicherung immer mit zu berücksichtigende Situation wird in den Debatten bislang völlig ausgeblendet. Ob aus Unkenntnis, mangelndem Problembewusstsein oder kalkulierter Verdrängungstaktik, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, sei einmal dahin gestellt.“

Warum in den Süden fliegen, wenn man doch in den Norden will?

Abgesehen vom Sicherheitsproblem wird die Flugstrecke durch die Südumfliegung beim Start unnötig länger und bisher ruhige, weiter entfernt vom Flughafen gelegene Gebiete, werden verlärmt. Die Flugzeuge überfliegen bereits heute Wallerstädten in den Rand- und Nachtstunden in einer Höhe von geschätzten 850 bis 1.000 Metern. Lärm kommt am Boden an: Über 65 db(A) sind fast „Normalität“, Einzelschallereignisse bis 90 db(A) führen in Wallerstädten immer wieder zu Aufwachreaktionen.

Die DFS hat eine Planung vorgelegt, die sowohl hinsichtlich der Planungsziele als auch bezüglich des Lärmschutzes unschlüssig und fachlich unzulänglich ist. Wenn die Anzahl der Nord-West-Abflüge von heute ca. 35 Prozent bis zum Planungsfall bei 126 Bewegungen pro Stunde im Jahr 2020 auf ca. 2 Prozent reduziert wird, also sage und schreibe 98 Prozent aller Abflüge über den Süden geleitet werden, „dann können wir uns hier auf einiges gefasst machen“.

Das diese Situation nicht eintrifft ist Ziel der Klage, die die Stadt Groß-Gerau gemeinsam mit den Gemeinden Nauheim und Trebur eingereicht hat. Wir unterstützen diese Klage und fordern den Einbezug der betroffenen Gemeinden in den Lärmschutzbereich. Ferner fordern wir gemeinsam mit dem Bündnis der Bürgerinitiativen in Rhein Main ein generelles Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Wir unterstützen deren weiteren Forderungen: