Verkehrssicherheit
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ortsdurchgangsstraße zu erreichen ist Ziel unserer Bürgerinitiative. Mit Verkehrsberuhigung sind vielfach vor allem Maßnahmen in Wohngebieten gemeint, weniger in Durchgangsstraßen und vor allem nicht in Landesstraßen. Hier sind andere Überlegungen und Maßnahmen zu finden als in zu beruhigenden Wohngebieten. Was möglich ist, ist auf dieser Seite kurz dokumentiert. In den Anhängen finden Sie Ideen, wie Verkehrsberuhigung andernorts erfolgt ist. Was letztlich in Wallerstädten zum Tragen kommen könnte wird unser BI-Team „Dorferneeuerung“ erarbeiten. Es wäre schön wenn Sie uns Ihre Ideen und Anregungen via eMail mitteilen würden. Noch schöner wäre es, wenn Sie sich in dem Team aktiv engagieren würden.
Verkehrsberuhigung ist ein entscheidendes Mittel, um zwei Ziele gleichzeitig erreichen zu können:
• höhere Sicherheit im Verkehr
• sowie eine bessere Lebens- und
Wohnqualität für die Anwohnenden.
Es gibt eine breite Palette von möglichen Maßnahmen, die das Miteinander aller Beteiligten und Verkehrsteilnehmenden unterstützen und fördern.
Verkehrsberuhigung
Fußgängerbereiche, Mini-Kreisel, Verkehrsberuhigte Bereiche und Tempo 30-Zonen tragen neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch zur Verringerung von Lärm und Abgasen bei. Dadurch verbessert sich für alle die Wohn- und Lebensqualität. Nicht zuletzt kann durch solche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ein verträglicheres Miteinander in den Wohngebieten gewährleistet werden. Eine Vielzahl von Maßnahmen sind in vielen Orten und Städten umgesetzt worden.
Mini-Kreisel
In Kreisverkehren werden nachgewiesenermaßen niedrigere Geschwindigkeiten gefahren, als an normalen Kreuzungen. Das erhöht die Verkehrssicherheit! Zudem können Kreisverkehre leistungsfähiger als vorfahrt- oder ampelgeregelte Kreuzungen sein. Der Bau "klassischer" Kreisverkehre setzt jedoch ausreichende Platzverhältnisse voraus. So muss ein Außendurchmesser von mindestens 26 Metern vorhanden sein, damit der Kreisverkehr auch von allen Fahrzeugen befahren werden kann! Weil diese Flächen aber oftmals nicht zur Verfügung stehen, werden vermehrt so genannte "Mini-Kreisverkehrsplätze" in Tempo 30-Zonen angelegt
Erhöhte Verkehrssicherheit durch "Mini-Kreisel"
Bei den "Mini-Kreisverkehren", deren Kreisfahrbahnen und Zufahrten einstreifig sind, kann der Innenkreis von größeren Fahrzeugen überfahren werden. Damit dies möglich ist, wird in der Mitte ein erhöhter, baulich gestalteter Innenkreis errichtet. Fahrzeuge im Kreis haben Vorfahrt. Dies wird durch eine besondere Beschilderung verdeutlicht.
Gute Erfahrungen mit Mini-Kreisverkehren
In Frankreich und Großbritannien gibt es gute Erfahrungen mit den "Mini-Kreisverkehrsplätzen". In deutschen Städten haben sie sich ebenfalls als ausgesprochen sichere und unproblematische Anlagen erwiesen.
"Mobiler Verkehrswächter"
Tempo 30-Zonen
Tempo 30 heißt nicht nur mehr Verkehrssicherheit, weniger Gefahren, weniger Unfälle und weniger Verletzte! Tempo 30 führt auch zu mehr Umweltschutz, mehr Wohnqualität, weniger Lärm, weniger Abgasen und weniger Stress!
Hier die Vorzüge von Tempo 30 auf einen Blick:
- Der Bremsweg bei Tempo 30 ist deutlich geringer als bei Tempo 50. Die Zahl der Unfälle mit Verletzten sinkt so dank Tempo 30 erheblich.
- Bei 30 Stundenkilometern wird der Nahbereich viel besser wahrgenommen als bei 50 Stundenkilometern.
- Bei 30 Stundenkilometern müssen die Sicherheitsabstände nach vorn, hinten und zu den Seiten erheblich geringer sein, als bei 50 Stundenkilometern. Bei 30 Stundenkilometern geht alles mit viel weniger Platzbedarf.
- In Tempo 30-Zonen machen Autos Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger, weil sie auf der Fahrbahn abgestellt werden.
- Messungen in Tempo 30-Zonen zeigen deutliche Lärmreduzierungen. Tempo 30 verringert den Lärm teils so, als würde die Verkehrsmenge halbiert. Langsamer ist aber auch sauberer. Untersuchungen haben die positive Wirkung auf die Schadstoffemissionen nachgewiesen.
Für den Radverkehr heißt Tempo 30 übrigens:
Wo immer es die Verkehrsverhältnisse zulassen, werden Einbahnstraßen in Tempo 30-Zonen für Radfahrerinnen und Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Erlaubt wird dies durch eine entsprechende Beschilderung. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen dort also jederzeit mit Gegenverkehr rechnen.
Verkehrsberuhigter Bereich
Mit der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs soll ein besonders rücksichtsvolles Miteinander von Fußgängerinnen, Fußgängern, spielenden Kindern, Radfahrerinnen, Radfahrern und langsam fahrenden Autos erzielt werden.
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
- Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt
- der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (vier bis sieben Kilometer pro Stunde) einhalten
- die Autofahrerin und Autofahrer dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten
- die Fußgängerin und der Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
- das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Um zu einem reibungslosen Miteinander aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beizutragen, ist es wichtig, die im verkehrsberuhigten Bereich geltenden Regelungen unbedingt zu beachten!
Tempo 30 rettet Leben
Der VCD tritt dafür ein, dass 30 km/h innerorts zum Standardtempo wird. Nur die wichtigen Hauptstraßen sollen davon ausgenommen sein und mit 50 km/h befahren werden dürfen. Die Vorteile von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sind unbestreitbar. Die Zahl der Unfälle sinkt um mindestens 20 Prozent. So ging beispielsweise in Hamburg in Tempo 30-Zonen die Zahl der Schwerverletzten um 37 Prozent, in Münster sogar um 72 Prozent zurück. Warum das so ist, liegt auf der Hand: Je langsamer ein Auto fährt, desto kürzer ist der Anhalteweg - die Summe aus Reaktions- und Bremsweg:
Bei 50 km/h beträgt der Anhalteweg fast 28 Meter. Bei Tempo 30 kann ein Auto dagegen schon nach 13 Metern stehen. Die Wucht des Aufpralls steigt überdies im Quadrat der Geschwindigkeit. Die Folge: Bei Tempo 50 enden acht von zehn Unfällen mit FußgängerInnen tödlich. Bei Tempo 30 sterben zwei bis drei von zehn Angefahrenen. Wird Tempo 30 eingehalten, so ist der Mischverkehr von Fahrrädern und Fahrzeugen auf derselben Fahrbahn sicher − das spart den Platz für Radwege und gibt FußgängerInnen mehr Raum.
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts würde außerdem den Schilderwald lichten: Nur die auszunehmenden Tempo 50-Straßenzüge wären zu kennzeichnen. Doch auch nach den derzeitigen Kennzeichnungsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVo) können Städte und Gemeinden schon den größten Teil ihres Straßennetzes auf Tempo 30 regeln − Großstädte wie Köln oder Berlin praktizieren diese Möglichkeiten beispielhaft. Um Tempo 30 in Städten und Gemeinden so weit wie möglich voranzubringen und die damit Verbesserungen in der Sicherheit wie der Lebensqualität zu erreichen, sind flankierende Maßnahmen auf Bundes- und Landes- und kommunaler Ebene unabdingbar:
• Verpflichtung der Kommunen, Tempo 30 in
Wohngebieten anzuwenden
• breit angelegte Akzeptanzkampagnen für Tempo 30
• verstärkte Appelle und Geschwindigkeitskontrollen
in Tempo 30-Zonen
Beispiel Broschüre Verkehrsberuhigung (PDF)
Beispiel Mini-Kreisverkehr (PDF)
Flächendeckende Verkehrsberuhigung (PDF)
Lärmschutz in Hessen (PDF)
Beispiel Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (PDF)
Zebrastreifen-Studie (PDF)
Zebrastreifen-Wirksamkeit (PDF)
Bundesemmissionsschutzgesetz (PDF)
Studie Tempo 30 (PDF)
Tempo 30 Umweltaspekte (PDF)