Lärm + Gesundheit

Unsere Ortsdurchfahrt ist geprägt von einer hohen Lärmbelästigung, die die durchfahrenden Fahrzeuge erzeugen. Allen voran der Schwerlastverkehr. Neben Brems-, Fahr- und Abrollgeräuschen sind es vor allem die Erschütterungen, die durch die Fehlstellen im Fahrbahnbelag durch LKW’s verursacht werden. Lärm ist keine triviale Sache. Lärm macht krank!! Langsam aber stetig entstehen Gesundheitsschäden. Nachfolgend eine grobe Beschreibung der Auswirkungen von Lärm. Das Ziel der BI ist es, den Lärm durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren, um damit die Gesundheit und damit den Lebenswert zu verbessern. 


Als Lärm werden Geräusche (Schalle) bezeichnet, die durch ihre Struktur (meist Lautstärke) auf die Umwelt (insbesondere Menschen) störend (Störschalle), belastend oder gesundheitsschädigend wirken. Ob Geräusche als Lärm bewusst wahrgenommen werden, hängt besonders von der seelischen Verfassung eines Menschen ab. Bei oberflächlicher akustischer Gewöhnung kann Lärm unterbewusst weiter auf Körper und Seele wirken. 

Die Wahrnehmung von Geräuschen als Lärm und die Lärmwirkung auf den Menschen hängen zum einen von physikalisch messbaren Größen ab: 

Von Lärmbelästigung wird dann gesprochen, wenn aufgrund auftretender Geräusche eine Aktivität unterbrochen bzw. behindert wird. Besonders lärmempfindlich reagieren Personen, 

Lärm kann die sprachliche Kommunikation beeinträchtigen, Gedankengänge unterbrechen Entspannung verhindern sowie das Einschlafen und Durchschlafen erschweren. 

Lärm kann unterschiedlichen Erzeugerquellen zugeordnet werden. Daraus ergeben sich verschiedene Wahrnehmungszusammenhänge und auch unterschiedliche Lärmwirkungen. Je nach der Quelle werden folgende Arten von Lärm unterschieden: 

Diese Aufzählung ist nicht vollständig, entspricht aber den Einteilungen im deutschen Rechtssystem. Daneben gibt es weitere Lärmquellen wie Glockengeläut, Schießplätze, öffentliche Veranstaltungen, die teilweise in besonderen Regelwerken beschrieben sind. Im Zuge der europäischen Einigung wurde der Begriff Umgebungslärm neu geprägt, um die Gesamtheit der menschlichen Wahrnehmung verschiedener Lärmquellen zu erfassen. 

Gemessen werden Schallereignisse mit Schallpegelmessungen. Für die Einordnung und Bewertung von Schall als Lärm gibt es mehrere Möglichkeiten. Durchgesetzt hat sich in Deutschland als Maßeinheit das dB(A) für den Schalldruckpegel, wobei versucht wird, mittels technischer Einrichtungen die Empfindlichkeit des menschlichen Ohres bei bestimmten Tonhöhen z. B. zwischen 1 und 2 kHz zu berücksichtigen. Neben dem Schalldruckpegel sind die Dauer des Geräuschs, die Tageszeit, die Frequenzzusammensetzung und die Häufigkeit zu berücksichtigen. 

Grundlage für die rechtliche Bewertung von Schallen sind je nach den in Deutschland gültigen Vorschriften und Normen die Messung oder Berechnung der Schallemission. Da eine bewertete Messung des Schalldruckpegels die empfundene Lautstärke und auch die potentielle Schädigung des Gehörs nur unvollkommen wiedergibt, werden für bestimmte Geräuscheigenschaften noch Zuschläge auf den physikalischen Pegel vergeben, so z. B. für Tonhaltigkeit („Quietschen“) und Impulshaltigkeit („Hämmern“). Aus dem physikalischen Schalldruckpegel und den Zuschlägen werden Beurteilungspegel gebildet. Die Berechnungs- und Messverfahren unterscheiden sich teilweise grundlegend (z. B. Fluglärm und Straßenverkehrslärm). Häufig werden Jahresmittelwerte berechnet, aus denen die Lärmspitzenbelastung etwa in den Hauptverkehrszeiten nicht mehr erkennbar ist. 

Lärm kann für seine Umwelt, Menschen und Tiere, belastend und schädigend wirken. Lärm kann über das Gehör die Gesundheit insgesamt beeinträchtigen, an Lärm kann man sich nicht gewöhnen!! Lärm ist ein Umweltfaktor, der sich nicht nur auf den Menschen bezieht, da auch zahlreiche Tiere in ihrer Kommunikation auf Schallsignale angewiesen sind. Auswirkungen wurden z.B. bei Singvögeln in städtischer Umgebung beobachtet. Die Weltgesundheitsorganisation WHO ermittelt in einer im Frühjahr 2011 veröffentlichten Studie Lärm als zweitgrößtes Gesundheitsrisiko!! 

Häufige Lärmereignisse z. B. durch Fluglärm, können bereits bei weitaus niedrigeren Schallpegel die Gesundheit gefährden. Schon 1910 prophezeite Robert Koch „Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen, wie die Cholera und die Pest“. Angriffspunkt des Lärms ist dabei nicht das Ohr, sondern die Störung des Haushalts von Stresshormonen, insbesondere Cortisol und andere Kortikosteroide. Lärmbelastung im Schlaf, etwa Nachtfluglärm, gilt als besonders kritisch. So führt nächtlicher Lärm bereits bei Einzelpegeln von unter 45 dB(A) zu Gesundheitsgefährdungen, wenn sich die Einzelpegel um mehr als 3 dB vom Geräuschhintergrund unterscheiden. Nach übereinstimmenden wissenschaftlichen Untersuchungen wird eine Erhöhung um 10 dB als Verdopplung der Lautstärke empfunden. 

Bereits bei einem Schalldruckpegel ab 55 dB(A) werden Geräusche vermehrt als Lärmbelästigung empfunden. Halten diese über einen längeren Zeitraum an, werden die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden verringert. Schon Geräusche von 65 bis 75 dB(A) bewirken im Körper Stress. Dieser kann zu arterieller Hypertonie (hohem Blutdruck), Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Myokardinfarkt (Herzinfarkt) führen. Lärm kann auch für eine Verminderung der Magensekretbildung sorgen und Ursache von Magengeschwüren sein. 

Weitere Folgen durch Lärmeinwirkung sind:

Bei Dauerschalleinwirkungen mit A-bewerteten Schalldruckpegeln ab 85 dB ist das menschliche Gehör gefährdet. Wirken Geräusche dieser Stärke über längere Zeiträume auf einen Menschen ein, ist mit der Entwicklung einer Schwerhörigkeit zu rechnen. Berufsbedingte Einschränkungen des Hörvermögens stehen gegenwärtig in Deutschland an erster Stelle aller Berufserkrankungen. Bei einem Schalldruckpegel über 120 dB(A) kann schon ein einmaliges Lärmereignis das Gehör schädigen (akutes Schalltrauma), insbesondere wenn die Schmerzschwelle überschritten wird.

Straßenlärm 

Für Verständnis und Beurteilung von Straßenverkehrslärm ist die Kenntnis von Regeln zur Berechnung von Schalldruckpegeln unverzichtbar. Der Schalldruckpegel ist eine logarithmische Größe, es sind daher besondere Berechnungsregeln zu beachten. Folgende Kennwerte der Schallwahrnehmung lassen sich feststellen.

Vorschriften 

Um den Bürger vor Straßenverkehrslärm zu schützen, schreibt der Gesetzgeber im Falle des Neubaus oder einer wesentlichen Änderung (weiterer Fahrstreifen) von Verkehrswegen in der 16. BlmSchV Grenzwerte für das Einwirken von Verkehrsgeräuschen auf ein Gebiet oder einen Punkt eines Gebietes, den Immissionsort vor. Immissionsgrenzwerte werden im Hinblick auf ein bestimmtes Schutzziel, der Vermeidung von Belästigungen oder Störung der Nachtruhe festgelegt. Für die Verkehrsplanung bedeutet dies, dass bereits im Vorfeld bei der Vorbereitung oder dem Ausbau von Straßen berücksichtigen wird, wie sich nach erfolgter Baumaßnahme die Geräuschbelastung für die Anwohner darstellt. Bei Überschreitung vorgegebener Immissionsgrenzwerte sind bereits in der Planungsphase entsprechende bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.

Lärmquellen

Vorbeifahrtpegel

Vorbeifahrtpegel 2

Lärmschutz in Hessen (PDF)

Umweltbundesamt-Lärmstudie-2010 (PDF)

Kurzfassung-der-Studie-norah (PDF)