Gebäudeschäden

Gebäudeschäden durch Abgase und Erschütterungen, Wertverlust von straßennahen Immobilien, Zeitverlust durch Stau, usw. sind Kosten, die durch den zunehmenden Verkehr verursacht werden.

Die Kosten sind hoch. Und diese Kosten werden in der Regel auf die Allgemeinheit, also die Anwohner/Steuerzahler abgewälzt. Wir sind in Wallerstädten durch das hohe LKW-Aufkommen massiv betroffen. Es gibt an einigen Häusern bereits Schäden, wie Risse in der Hauswand. Die Befürchtung ist, dass mit der Vollsperrung der L3012 und dem damit verbundenen drastisch erhöhten Verkehrsaufkommen, vor allem durch LKW´s (laut ASV ca. 700 LKW´s mehr täglich), sich diese Schäden ausweiten. Laut ASV Bremen gilt: "Wenn es aufgrund von Straßenbaumaßnahmen zu Schäden am Gebäude kommt, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadenersatz. Die Beweispflicht liegt aber grundsätzlich beim Eigentümer. Eine Schadensmeldung muss formlos, aber schriftlich vom Hauseigentümer eingereicht werden.

Sollte es wegen der Art der Durchführung der Baumaßnahme möglich sein, dass Gebäudeschäden entstehen, wird regelmäßig bereits vor Beginn der Baumaßnahme ein Beweissicherungsgutachten in Auftrag gegeben. Dieser unabhängige Gutachter wird auch bei weiteren Meldungen die Prüfung vornehmen, ob ein Zusammenhang mit der Baumaßnahme besteht oder ob z.B. gemeldete Risse bereits älteren Datums sind oder auch durch eine fehlerhafte Gründung des Hauses in den Verantwortungsbereich des Eigentümers fällt.

Normalerweise können Gebäudeschäden aufgrund von Straßenbaumaßnahmen bereits aufgrund der gewählten Baudurchführung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen obliegt es dem Eigentümer, auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen zu lassen, sofern er einen Schadenersatzanspruch geltend machen will."

Um uns hier entsprechend rechtlich beraten zu lassen, führten wir eine Befragung der Anwohner der Ortsdurchfahrt durch. Wir wollen die Schäden begutachten und dokumentieren und nach Beendigung der Vollsperrung erneut begutachten lassen, um die entstandenen Schäden auf das immense Verkehrsaufkommen durch die Umleitungsmaßnahme zurückführen und nachweisen zu können. Dies soll durch eine entsprechende Rechtsvertretung geschehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Dateien.

12.01.2012 - Bericht zu den Gebäudeschäden (PDF)

Bilanz Gebäudeschäden (PDF)

Gerichtsurteil Gebäudeschäden (PDF)

BUND Folgen Güterverkehr (PDF)

NABU Grundsatzprogramm Verkehr (PDF)

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